FAQ |
||
WAS IST DER VORTEIL EINER PRIVATPRAXIS ?
|
||
- Das Erstgespräch zum Kennenlernen ist kostenfrei. |
||
BEI WELCHEN INDIKATIONEN KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN ?
|
||
- Paar- und Familienkrisen |
||
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ?
|
||
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist die gesetzliche Grundlage und Erlaubnis für die therapeutische Tätigkeit. Die praktische Qualifikation erwerben sich Therapeuten meist in verschiedenen mehrjährigen Ausbildungen (z.B. Gestalttherapie: 5 Jahre). |
||
MIT WELCHEN METHODEN ARBEITEN WIR ?
|
||
- Gesprächstherapie |
||
WIE LANGE DAUERT EINE THERAPIE ?
|
||
Wir konzentrieren uns auf Kurzzeittherapien. Je nach Schwere des Themas empfehlen wir 10 - 20 Sitzungen (empfohlene Sitzungsdauer: 1 - 1,5 Std.). Anfangs 1 x wöchentlich, danach ausleitend immer weniger. |
||
WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU ?
|
||
Die Einzelsitzung kostet € 95,-- (Dauer 60 Min.) bzw. € 118,-- (Dauer 75 Min.) oder € 140,-- (Dauer 90 Min.). Unser Grundsatz lautet: "Lerne Dir selbst zu helfen". Je nach Schwere und Tiefe Ihres Themas verfügen Sie normalerweise nach 10- 15 Sitzungen über genügend Werkzeug sowie (Selbst-)Kenntnis, um eigenständig an sich weiterzuarbeiten. |
||
WERDEN LEISTUNGEN DURCH VERSICHERER ÜBERNOMMEN ?
|
||
Teilweise. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers Psychotherapie mit versichert hat. |
||
ERSTATTUNG AUCH DURCH GESETZLICHE KRANKENKASSEN ?
|
||
Das ist leider nicht (mehr) möglich. |
||
SIND DIE KOSTEN STEUERLICH ABSETZBAR ?
|
||
Therapiekosten sind steuerlich absetzbar unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG). Sie erhalten von uns selbstverständlich eine Honorarnote für das Finanzamt. |
||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |