- Das Erstgespräch zum Kennenlernen ist kostenfrei. - Kurzfristige Termine, auch Abends sowie am Wochenende möglich. - Wir begrenzen uns freiwillig in der täglichen Klientenanzahl, damit wir Ihnen die volle aktive und konzentrierte Aufmerksamkeit durchgehend schenken können. - Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. - Paar- und Familienkrisen - Erziehungsproblemen - Sinn- und Lebenskrisen - depressive Verstimmungen - Stress-/Burnout - Angst, Zwang und Neurosen - Sexualprobleme - Schlafstörungen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist die gesetzliche Grundlage und Erlaubnis für die therapeutische Tätigkeit. Die praktische Qualifikation erwerben sich Therapeuten meist in verschiedenen mehrjährigen Ausbildungen (z.B. Gestalttherapie: 5 Jahre). - Gesprächstherapie - Hypnose / Trance - Traumatherapie EMDR Level I + II - Gestaltherapie - Familienaufstellungen - Bio-Feedback - Entspannungstechniken - ausgewählten NLP-Techniken Wir konzentrieren uns auf Kurzzeittherapien. Je nach Schwere des Themas empfehlen wir 10 - 20 Sitzungen (empfohlene Sitzungsdauer: 1,5 Std.). Anfangs 1 x wöchentlich, danach ausleitend immer weniger.
Hilfsmittel wie Persönlichkeitsanalysen oder psychologisch-astrologische Betrachtungen wirken i.d.R. beschleunigend für die Selbsterkenntnis und kommen auf Wunsch bei uns zum Einsatz. Die Einzelsitzung kostet € 95,-- (Dauer 60 Min.) bzw. € 118,-- (Dauer 75 Min.) oder € 130,-- (Dauer 90 Min.). Unser Grundsatz lautet: "Lerne Dir selbst zu helfen". Nach 10 - 15Sitzungen verfügen Sie normalerweise über genügend Werkzeug sowie (Selbst-)Kenntnis, um eigenständig an sich weiterzuarbeiten. Leider nein. Leider ist das eine wirkliche Seltenheit und nur in folgender Ausnahmesituation möglich: "Kostenerstattung bei Unterversorgung" - D.h.: Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Therapiekosten sind steuerlich absetzbar unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG). Sie erhalten von mir am Ende der Behandlung eine Honorarnote für das Finanzamt.
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